Zugänglichkeit
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Barrierefreiheitserklärung für die offizielle Barça-Shop-Website
Der FC Barcelona setzt sich für die Barrierefreiheit seiner Website „Offizieller Barça-Shop“ ein und arbeitet aktiv an deren kontinuierlicher Verbesserung.
Die Website wurde mit dem Ziel entwickelt, allen Nutzern unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten und den technischen Gegebenheiten (Gerät, Software, Internetgeschwindigkeit, Umgebungsbedingungen usw.) einen universellen Zugang zu ermöglichen.
Daher arbeiten wir daran, Barrieren abzubauen, die den Zugang zu Informationen und Kommunikation behindern.
Der Verein bekennt sich zur Barrierefreiheit und arbeitet daran, die Anforderungen des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Produktzugänglichkeit sowie des katalanischen Barrierefreiheitsgesetzes zu erfüllen. Konkret wird daran gearbeitet, die technischen Anforderungen der Norm UNE-EN 301549 zu erfüllen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://store.fcbarcelona.com
Status der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen, die Barrierefreiheit unserer Dienste für alle zu gewährleisten, weist die Seite noch einige Mängel auf, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen erschweren können.
Dieser Dienst wird im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags von einem externen Unternehmen entwickelt und verwaltet, das für die Umsetzung von Verbesserungen der Barrierefreiheit verantwortlich ist. Wir arbeiten daran, dies so schnell wie möglich zu realisieren.
Barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit barrierefrei:
• Die Reihenfolge der Inhalte, die von Screenreadern vorgelesen werden, ist angemessen (Kriterium 9.1.3.2 der UNE-EN 301549:2022).
• Inhalte werden auf Mobilgeräten bei Änderung der Bildschirmausrichtung korrekt angezeigt (Kriterium 9.1.3.4).
• Textbilder (Kriterium 9.1.4.5).
• Der Fokus kann frei zwischen den Elementen bewegt werden, sodass eine reibungslose Tastaturnavigation ohne Blockierung möglich ist (Kriterium 9.2.1.2).
• Zeitlich begrenzte Aktionen beinhalten Mechanismen zum Ändern oder Deaktivieren des Limits (Kriterium 9.2.2.1).
• Es stehen Mechanismen zum Überspringen wiederholter Inhaltsblöcke zur Verfügung (Kriterium 9.2.4.1).
• Linktexte bieten ausreichend Kontextinformationen (Kriterium 9.2.4.4).
• Es werden mehrere Möglichkeiten zum Auffinden von Inhalten bereitgestellt (Suchmaschinen, Sitemap usw.) (Kriterium 9.2.4.5).
• Für Gesten, die mehrere Zeiger erfordern, wird eine alternative Ein-Zeiger-Funktion bereitgestellt (Kriterium 9.2.5.1).
• Das Drücken (ohne Loslassen) eines interaktiven Elements löst keine Funktion aus (Kriterium 9.2.5.2).
• Die sichtbare Beschriftung und der barrierefreie Name der Steuerelemente stimmen überein (Kriterium 9.2.5.3).
• Die Hauptsprache des Inhalts ist angegeben (Kriterium 9.3.1.1).
• Sprachwechsel werden für alle Textabschnitte in einer anderen Sprache als der Hauptsprache erkannt (Kriterium 9.3.1.2).
• Es treten keine Kontextänderungen auf, wenn Komponenten den Fokus erhalten (Kriterium 9.3.2.1).
• Die Eingabe von Daten oder die Auswahl von Werten ändert den Kontext nicht (Kriterium 9.3.2.2).
• Wiederholte Inhalte behalten in verschiedenen Ansichten dieselbe relative Reihenfolge bei (Kriterium 9.3.2.3).
• Komponenten mit derselben Funktionalität werden konsistent identifiziert (Kriterium 9.3.2.4).
• Alle Formulare verfügen über eindeutige Beschriftungen und ausreichende Anweisungen (Kriterium 9.3.3.2).
Kommunikation
Bei Fragen, Anregungen oder Meldungen zu Barrierefreiheitsproblemen erreichen Sie uns über das Büro für Spezialunterstützung (OAE) per E-Mail unter oae@fcbarcelona.cat, telefonisch unter +34 93 496 36 00 oder per Post unter: FC BARCELONA, Carrer Arístides Maillol, s/n, 08028 Barcelona (Spanien).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.
Die verwendete Methode war ein externes Barrierefreiheits-Audit, durchgeführt von der Web-Barrierefreiheitsberatung TOTHOMweb, einem von der ENAC (Spanische Nationale Akkreditierungsstelle) akkreditierten Prüfunternehmen.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 8. Januar 2025.